• KK FIRE SERVICES

    Ihre Spezialisten für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehplänen, Bestuhlungsplänen allen weiteren Themen des betrieblichen und organisatorischen Brandschutzes

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Ihre Spezialisten für alle Themen des betrieblichen und organisatorischen Brandschutzes

Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Bestuhlungspläne sowie die Stellung von externen Brandschutzbeauftragten, sowie die Schulung und Ausbildung von ausgewählten Mitarbeitern zum Brandschutzhelfer - unser Team, insbesondere bestehend aus erfahrenen Feuerwehreinsatzkräften aller Führungsebenen nimmt sich routiniert und kurzfristig jeder denkbaren Aufgabenstellung an. Ihr renommierter Partner für Ausbildung, Beratung und Organisation im Brandschutz seit 2008.

 

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Diese Leistungen bieten unsere Experten der KK FIRE SERVICES an:

01

Erstellen von Brandschutzordnungen

Eine Brandschutzordnung regelt den organisatorischen Brandschutz für das Verhalten von Personen innerhalb von Gebäuden oder Betrieben im Brandfall sowie für Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen

02

Erstellen von Feuerwehrplänen

Feuerwehrpläne gehören zu den sog. Führungsmitteln, die die Feuerwehr insbesondere in Sonderbauten benötigt, um sichere und schnelle Hilfe leisten zu können.

03

Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen

Flucht- und Rettungspläne weisen den Nutzern eines Gebäudes den Verlauf der Flucht- und Rettungswege bis zu den Sammelstellen sowie die Standorte von Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen aus.

04

Erstellen von Bestuhlungsplänen

Bestuhlungspläne bzw. Bestuhlungs- und Rettungswegepläne sind für alle Versammlungsstätten zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes unterliegen.

05

Erstellen von Lageplanschildern

Ein Lageplanschild wird im Einzelfall gefordert, um bei ausgedehnten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen eines Anwesens oder Betriebsgeländes im Brandfall eine rasche Orientierung für die Einsatzkräfte der Feuerwehr zu ermöglichen.

06

Erstellen von Feuerwehrlaufkarten

Feuerwehrlaufkarten müssen bei Objekten mit Brandmeldeanlagen (BMA) gemäß den jeweiligen Technischen Anschlussbedingungen der integrierten Leitstellen zur Alarmverfolgung erstellt werden.

07

Ausbildung von Brandschutzhelfern

Von der KK FIRE SERVICES GmbH wird eine Schulungsveranstaltung bei Ihnen im Betrieb für ausgewählte, von Ihnen definierte Mitarbeiter durchgeführt. 

 

08

Entwicklung von Maßnahmen zum organisatorischen Brandschutz

Evakuierungs- und Räumungskonzepte, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Erstellung eines Alarmierungskonzepts uvm.

09

Externe Brandschutzbeauftrage in Ihrem Unternehmen

Wenn der Brandschutzbeauftragte nicht selbst durch den Betrieb gestellt werden kann oder soll, bieten wir diese Leistung als externe Brandschutzbeauftragte an.

10

Private Feuerbeschau

In Bayern liegt die Zuständigkeit für die Durchführung der Feuerbeschau bei den Kommunen. Diese entscheiden über die jeweilige Durchführung nach pflichtgemäßem Ermessen.

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