Brandschutznachweise / -konzepte

01

Bauvorlagenverordnung / LBO

Für jedes Bauvorhaben in Deutschland muss ein Brandschutznachweis bzw. ein Brandschutzkonzept erstellt werden - mit Ausnahme sog. „verfahrensfreier Bauvorhaben“.

02

BIMSCHG

Brandschutznachweise / -konzepte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

03

GenTSV, BioStoffV

Brandschutznachweise/-konzepte für Gebäude mit besonderen Risiken aufgrund der Nutzung (z.B. GenTSV, BioStoffV, StrlSchV).

04

BOStrab

Brandschutzkonzepte für Anlagen im Geltungsbereich der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab).

05

EBA Leitfaden / Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

Brandschutzkonzepte für Anlagen im Geltungsbereich des „Leitfaden Brandschutz in Personenverkehrsanlagen der Eisenbahnen des Bundes“ (EBA-Leitfaden) des Eisenbahn-Bundesamtes.

06

VGB-R 108

Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte für Kraftwerke auf Grundlage der VGB-R 108 Richtlinie Brandschutz im Kraftwerk.

07

BS-Leitfaden des Bundes

Brandschutzkonzepte auf Grundlage des Brandschutzleitfadens für Gebäude des Bundes.

08

Fire Codes int.

Erstellen von Brandschutzkonzepten / Fire Codes für Bauvorhaben ohne entsprechende nationale Vorschriften.

09

Masterplan BS

Übergeordnete Mantelkonzepte Brandschutz (Brandschutz- Dachdokumente, Masterplan Brandschutz).

10

Maßnahmenkataloge Bestand

Bei der Bewertung von Bestandsobjekten sind regelmäßig Abweichungen vom Baurecht oder der Baugenehmigung durch bauliche Veränderungen oder wechselnde Nutzer festzustellen.

01

Bauvorlagenverordnung / LBO

Für jedes Bauvorhaben in Deutschland muss ein Brandschutznachweis bzw. ein Brandschutzkonzept erstellt werden - mit Ausnahme sog. „verfahrensfreier Bauvorhaben“.

Diese Brandschutznachweise bzw. Brandschutzkonzepte können  von den Experten von KK FIRE ENGINEERS auf Grundlage der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und mitgeltender Vorschriften für Bauvorhaben in Bayern, bzw. der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) für Bauvorhaben, für das gesamte Bundesgebiet erstellt werden .

Grundsätzlich basieren die in den LBOs formulierten materiellen Anforderungen auf einem, dem Gesetz zu Grunde liegenden Brandschutzkonzept.

Im Rahmen des Brandschutznachweises wird der prüffähige Nachweis geführt, dass diese Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz - entsprechend den bauordnungsrechtlichen Vorschriften und den technischen Baubestimmungen - eingehalten werden.

Die Nachweise behandeln alle für das konkrete Vorhaben brandschutztechnisch relevanten Themen, wie z.B. Flucht- und Rettungswege, die Abschnittsbildung, Anforderungen an das Tragwerk, die Rauch- und Wärmeableitung, etc.

Liegen nun von den Vorschriften abweichende Rahmenbedingungen vor, kann ein objektbezogenes Brandschutzkonzept erarbeitet werden.

Dabei gilt im Rahmen dieses maßgeschneiderten Brandschutzkonzepts, z.B. auch unter Anwendung von Ingenieurmethoden, Konzeptionen zu entwickeln, die alle funktionalen, gesetzlichen, technischen und wirtschaftlichen Vorgaben berücksichtigen und optimal miteinander in Einklang bringen.

02

BIMSCHG

Brandschutznachweise / -konzepte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Anlagen von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können -wie Produktionsanlagen oder Labore- bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Diese immissionsschutzrechtliche Genehmigung hat eine sog. Konzentrationswirkung, d.h., die Genehmigung schließt grundsätzlich andere die Anlage betreffende Zulassungen wie z.B. die Baugenehmigung mit ein.

Auch in diesem Genehmigungsverfahren ist ein Brandschutznachweis zu erstellen. Die Experten von KK FIRE ENGINEERS verfügen über jahrzehntelange Erfahrung als Nachweisersteller und Brandschutzfachplaner in allen Leistungsphasen bei Betrieben und Einrichtungen, die unter das BImSchG fallen und erstellen Konzepte unter besonderer Berücksichtigung der besonderen, aus der Nutzung resultierenden Risiken.

03

GenTSV, BioStoffV

Brandschutznachweise / -konzepte für Gebäude mit besonderen Risiken aufgrund der Nutzung (z.B. GenTSV, BioStoffV, StrlSchV)

Für Gebäude deren Nutzung mit besonderen Gefahren verbunden ist, werden fallweise über das Bauordnungsrecht hinausgehende oder abweichende Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen (wie beispielsweise der Gentechnik-Sicherheitsverordnung, der Biostoffverordnung oder der Strahlenschutzverordnung) gestellt.

Auch in diesem Genehmigungsverfahren erstellen wir für Sie einen Brandschutznachweis nach BauVorlV .

Die Experten von KK FIRE ENGINEERS verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen als Nachweisersteller/ Brandschutzfachplaner in allen Leistungsphasen bei Betrieben und Einrichtungen, die in besondere Rechtsbereiche fallen, wie z.B. GenTSV, BioStoffV, StrlSchV und erstellen eben diese Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte unter besonderer Berücksichtigung der individuell aus der Nutzung resultierenden Risiken.

Über die Tätigkeit als Prüfsachverständige für Brandschutz und des aktiven Engagements unserer Ingenieure im abwehrenden Brandschutz können wir einen vollumfassenden Rundumblick gewährleisten, der diesen Projekten regelmäßig zugutekommt. Zusätzlich verfügen wir über Zugriffsmöglichkeit auf unser großes Netzwerk an Spezialisten für jede Fragestellung im Brandschutz.

04

BOStrab

Brandschutzkonzepte für Anlagen im Geltungsbereich der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab)

Verkehrsbauwerke, wie Streckentunnel und zugehörige Haltestellen für Straßenbahnen fallen, wie auch die erforderlichen Betriebsgebäude, nicht in den Geltungsbereich der Landesbauordnungen. Sie werden auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes nach Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung und den nachgeordneten technischen Regelwerken bewertet.

Für dieses mehrstufige Genehmigungsverfahren erstellen wir das Brandschutzkonzept, deren grundsätzliche Inhalte sich u.a. aus der DIN 5647 Bahnanwendungen – Sicherheitsanforderungen an städtische Schienenbahnen – Bauwerke ergeben.

Die Experten von KK FIRE ENGINEERS verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen als Nachweisersteller/ Brandschutzfachplaner in allen Leistungsphasen bei der Planung und Errichtung sowie der Modernisierung von Verkehrsbauwerken und erstellen diese Brandschutzkonzepte insbesondere auch unter Anwendung von Ingenieurmethoden.

Über die Tätigkeit als Prüfsachverständige für Brandschutz und des aktiven Engagements unserer Ingenieure im abwehrenden Brandschutz können wir einen vollumfassenden Rundumblick gewährleisten, der diesen Projekten regelmäßig zugutekommt. Zusätzlich verfügen wir über Zugriffsmöglichkeit auf unser großes Netzwerk an Spezialisten für jede Fragestellung im Brandschutz

05

EBA Leitfaden / Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

Brandschutzkonzepte für Anlagen im Geltungsbereich des „Leitfaden Brandschutz in Personenverkehrsanlagen der Eisenbahnen des Bundes“ (EBA-Leitfaden) des Eisenbahn-Bundesamtes.

Verkehrsbauwerke, wie Bahnhöfe und Bahnstrecken regelspuriger Eisenbahnen, wie auch die erforderlichen Betriebsgebäude, fallen nicht in den Geltungsbereich der Landesbauordnungen. Sie werden auf Grundlage des Allgemeinen Eisenbahngesetzes nach dem EBA-Leitfaden und den nachgeordneten technischen Richtlinien und Regelwerken bewertet. Daraus ergibt sich das Erfordernis eines Brandschutzkonzeptes.

Für die Erstellung von Brandschutzkonzepten für diese Anlagen setzt die Deutsche Bahn einen besonderen Eignungsnachweis voraus. Die Kersken + Kirchner GmbH ist für DB Netze als Brandschutzkonzeptersteller fachtechnisch zertifiziert und gelistet.

Die Experten von KK FIRE ENGINEERS erstellen diese Brandschutznachweise / Brandschutzkonzepte insbesondere auch unter Anwendung von Ingenieurmethoden.

Wir sind seit nunmehr über 20 Jahren als Brandschutzkonzeptersteller für die Deutsche Bahn tätig und betreuen unsere Kunden in allen Leistungsphasen bei der Planung und Errichtung sowie der Modernisierung von Verkehrsbauwerken.

Über die Tätigkeit als Prüfsachverständige für Brandschutz und des aktiven Engagements unserer Ingenieure im abwehrenden Brandschutz können wir einen vollumfassenden Rundumblick gewährleisten, der diesen Projekten regelmäßig zugutekommt. Zusätzlich verfügen wir über Zugriffsmöglichkeit auf unser großes Netzwerk an Spezialisten für jede Fragestellung im Brandschutz.

06

VGB-R 108

Brandschutznachweise/-konzepte für Kraftwerke auf Grundlage der VGB-R 108 Richtlinie Brandschutz im Kraftwerk

Für nicht verfahrensfreie Bauvorhaben ist ein Brandschutzkonzept bzw. in Bayern ein Brandschutznachweis gemäß Bauvorlagen-Verordnung zu erstellen. Dabei handelt es sich um den prüffähigen Nachweis, dass die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz - entsprechend den bauordnungsrechtlichen Vorschriften und den technischen Baubestimmungen - eingehalten werden.

Kleine Kraftwerke können grundsätzlich nach der Industriebaurichtlinie bewertet werden. Sie sind jedoch von der Anwendung der DIN 18230-1 ausgeschlossen. Somit scheidet zumindest bei großen Kraftwerken die Anwendung der Industriebaurichtlinie aus. Solche Kraftwerke werden in der Regel nach der Richtlinie VGB-R 108 „Brandschutz im Kraftwerk“ behandelt.

Die Experten von KK FIRE ENGINEERS sind seit vier Jahrzehnten als Fachplaner Brandschutz in allen Leistungsphasen im Kraftwerksbereich tätig und erstellen Brandschutznachweise bzw. Brandschutzkonzepte unter besonderer Berücksichtigung der individuell aus der Nutzung resultierenden Risiken auf Basis der VGB-R 108. 

Über die Tätigkeit als Prüfsachverständige für Brandschutz und des aktiven Engagements unserer Ingenieure im abwehrenden Brandschutz können wir einen vollumfassenden Rundumblick gewährleisten, der diesen Projekten regelmäßig zugutekommt. Zusätzlich verfügen wir über Zugriffsmöglichkeit auf unser großes Netzwerk an Spezialisten für jede Fragestellung im Brandschutz.

07

BS-Leitfaden des Bundes

Brandschutzkonzepte auf Grundlage des Brandschutzleitfadens für Gebäude des Bundes

Für Bauaufgaben des Bundes (d.h. der Bundesministerien des Innern, für Bau und Heimat, Verkehr und digitale Infrastruktur und der Verteidigung) ist ein Brandschutzkonzept auch unter Anwendung des Brandschutzleitfadens zu erstellen. Dieser ist dabei neben den Regelungen nach den Landesbauordnungen und den entsprechenden Sonderbauverordnungen anzuwenden.

Neben den einschlägigen Schutzzielen aus den bauordnungsrechtlichen Regelungen beinhaltet das Brandschutzkonzept bei Berücksichtigung des Leitfadens auch die wirtschaftliche Sicherstellung der erforderlichen Brandsicherheit.

Die erforderlichen Nachweise können wir anhand technischer Regelwerke und Normen, durch Experimente oder mit Hilfe von Brandschutz-Ingenieurmethoden erstellen.

Die Experten von KK FIRE ENGINEERS und KK FIRE REVIEW erstellen diese Nachweise oder prüfen sie im Zuge des Prüfsachverständigenverfahrens und verfügen über mehr als 40 Jahre Erfahrung als Nachweisersteller sowie als Brandschutzfachplaner in allen Leistungsphasen und bei allen Nutzungsarten wie auch für komplexe Sonderbauten im gesamten Bundesgebiet und mit Anwendung des Leifadens weltweit bei Bauaufgaben des Bundes, wie z.B. Botschaften und Liegenschaften der Bundeswehr.

Unser Herr Hoffmann ist Mitglied des Arbeitskreises Brandschutzleitfaden und hat an der Erstellung der aktuellen, 4. Auflage des Leitfadens mitgewirkt.

08

Fire Codes int.

Erstellen von Brandschutzkonzepten / Fire Codes für Bauvorhaben ohne entsprechende nationale Vorschriften

Es gibt Bauaufgaben im Ausland, für die es keine entsprechenden nationalen Vorschriften gibt, für die diese nicht sinnvoll anwendbar sind oder in denen das durch den Bauherrn gewünschte Sicherheitsniveau durch ausschließliche Anwendung nationaler Vorschriften nicht ausreichend abgebildet werden kann.

Die Experten von KK FIRE ENGINEERS erarbeiten für unsere Kunden projektspezifische Brandschutzkonzepte, sogenannte Fire Codes zur Erreichung der aufgabenspezifischen individuell vereinbarten Schutzziele.

Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen als Nachweisersteller / Brandschutzfachplaner in der Erstellung von Fire Codes weltweit. Dazu zählen beispielsweise Flughäfen, Krankenhäuser und Universitäten, Einkaufszentren, Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe bis hin zu Industrieanlagen / Automobilproduktionsstätten in Asien, Afrika und Südamerika.

Darüber hinaus sind wir auch mit den einschlägigen wesentlichen ausländischen Regelwerken vertraut, wie NFPA Codes, Fire Prevention Code of Civil Construction of the People´s Republic of China, British Standard, etc.

09

Masterplan Brandschutz

Übergeordnete Mantelkonzepte Brandschutz (Brandschutz- Dachdokumente, Masterplan Brandschutz)

Für besonders komplexe und/oder ausgedehnte Bauvorhaben, wie z.B. unterirdische Personenverkehrsanlagen werden in der Praxis oft eigene Brandschutzkonzepte je (Teil-) Projekt erstellt. Auch können große Betriebsstätten über die Jahre weiterentwickelt werden, ohne dass das Zusammenwirken dieser Teilprojekte untersucht wird. Im Rahmen eines Mantelkonzepts können Risiken minimiert und Chancen optimal genutzt werden.

Durch das reine Nebeneinander eigenständiger Brandschutzkonzepte als „Insellösungen“ sind die besonderen Herausforderungen dieser Projekte oft nicht identifizierbar – d.h. sowohl Chancen werden nicht genutzt als auch Risiken nicht reduziert.

Hier können die Experten von KK FIRE ENGINEERS in einem übergeordneten Brandschutzkonzept (sog. Mantelkonzept, Masterplan Brandschutz oder Brandschutz- Dachdokument) die einzelnen Teile zu einem Ganzen zusammenführen und weiterentwickeln.

Dabei erarbeiten wir für unsere Kunden individuelle Mantelkonzepte, stellen identifizierte Risiken dar und arbeiten Optimierungspotentiale heraus.

Dafür ist es erforderlich, die einzelnen Brandschutzkonzepte genau zu kennen und sich mit den jeweiligen Konzepterstellern, Fachplanern, Nutzer- und Behördenvertretern sowie Prüfsachverständigen hinsichtlich der relevanten Schnittstellen abzustimmen.

10

Maßnahmenkataloge Bestand

Maßnahmenkataloge / Prioritätenlisten zur Bestandsertüchtigung

Bei der Bewertung von Bestandsobjekten sind regelmäßig Abweichungen vom Baurecht oder der Baugenehmigung durch bauliche Veränderungen oder wechselnde Nutzer festzustellen.

Wenn die Umsetzung eines Brandschutzkonzepts in einem Zuge nicht darstellbar ist, kann ein Maßnahmenkatalog erstellt werden, in dem die erforderlichen Maßnahmen räumlich und zeitlich unterteilt, sowie nach Prioritäten gegliedert werden.

Im Rahmen der Bewertung von Bestandsobjekten werden nicht selten Abweichungen vom Baurecht / Baugenehmigungen bzw. Situationen mit Anpassungs- oder Ertüchtigungsbedarf festgestellt, welche im Rahmen eines Brandschutzkonzepts bewertet werden.

Aus der Bewertung resultierende Maßnahmen können dann im Rahmen von sog. Maßnahmenkatalogen gegliedert und priorisiert werden. Die Prioritäten stellen Teilmaßnahmen mit individueller Gewichtung der Mängel dar, deren Behebung im Rahmen eines für das Objekt individuell festgelegten Realisierungs­zeitraums vorgeschlagen wird.

Somit kann im Ernstfall verhindert werden, dass z.B. betriebliche Abläufe eingeschränkt oder Nutzungsuntersagungen ausgesprochen werden müssen.

Maßnahmenkataloge / Prioritätenlisten stellen wertvolle Entscheidungshilfen für den Auftraggeber dar, etwa zur

  • Einteilung von Realisierungsabschnitten,
  • Einteilung verfügbarer finanzieller Ressourcen, oder der
  • Schnürung von sinnvollen Arbeitspaketen.
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